Taufe

Aufnahme in die Kirche
Mit der Taufe wird ein Mensch in die Gemeinschaft der Kirche auf- und in ein Leben mit Christus hineingenommen. In der Frühkirche war dies die bewusste Entscheidung eines erwachsenen Menschen. Im Lauf der Jahrhunderte hat sich jedoch die Kindertaufe eingebürgert, bei der die Eltern und Paten dafür bürgen, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen. Das heißt nicht, dass es heute keine Erwachsenentaufen mehr gibt, sie ist nach wie vor möglich! Das Sakrament der Kindertaufe macht aber die große Veränderung, die die Geburt eines Kindes mit sich bringt, zu einem Fest und erleichtert damit den Übergang in den neuen Lebensabschnitt mit Kind.
Die Zeichen der Taufe
Die Zeichen Wasser, Kerze, Taufkleid und Salbung mit dem Chrisamöl sind fester Bestandteil der Taufe, sie machen das Sakrament für die Sinne spürbar und verdeutlichen den tieferen Sinn: Durch das Eintauchen bzw. Übergossenwerden mit Wasser wird nicht nur an den lebensspendenden Aspekt des Wassers erinnert, sondern auch daran, dass man sich nach Unter- und wieder Auftauchen wie in einem neuen Leben fühlt. Und dieses neue Leben beginnt mit der Taufe. Das Licht der Osterkerze symbolisiert Christus als das Licht unseres Lebens, das uns leuchtet; mit dem Taufkleid "ziehen" wir als neue Menschen Christus gleichsam "an", und das kostbare Chrisamöl erinnert an die Würde, die früher die Salbung an Priestern, Königen und Propheten zum Ausdruck gebracht hat. Als Christen glauben wir außerdem, dass der Heilige Geist im Leben der Getauften wirkt.
Taufanmeldung
Kontakt
Festnetz: +43 (316) 471072
Mo, Mi, Fr 9 - 12 Uhr, Di 16 - 19 Uhr
E-Mail: graz-st-peter@graz-seckau.at
Benötigte Dokumente für die Taufanmeldung
Täufling: Geburtsurkunden und Meldezettel
Eltern: Geburtsurkunde, Meldezettel und Taufscheine
Taufpate/n: Taufschein/e, Name, Geburtsdatum, Adresse, Beruf des Taufpaten (muss röm.-kath. sein!)
Wer das Patenamt übernimmt
- soll das 16. Lebensjahr vollendet haben
- muss getauft und gefirmt sein und die Eucharistie empfangen haben
- darf nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein
- soll ein Leben führen, das dem Glauben entspricht, und die christliche Erziehung des Patenkindes unterstützen
- darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein
Angehörige einer orthodoxen Kirche dürfen das Patenamt übernehmen - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
Angehörige einer evangelischen Gemeinschaft dürfen Taufzeugen sein - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
Wenn zwei Personen das Patenamt übernehmen, dann sollten es eine Patin und ein Pate sein.
Zur Fotoserie der Tauferneuerungsfeier der Volksschule Eisteich im März 2022